Der Islam als adäquate Religion für alle Räume und alle Zeiten hat keine Angelegenheiten des Lebens eines Menschen ausgelassen, ohne direkt oder indirekt eine Antwort auf den jeweiligen Bereich oder Richtlinien für das Verhalten gegenüber einer neuen Situation zu geben. Um dieses zeitgenössische Thema gezielt zu beantworten, werde ich in diesem Text drei Punkte erwähnen:
ERSTENS: DER HISTORISCHE ÜBERBLICK ÜBER DIE ENTSTEHUNG VON IMPFUNGEN
Die Impfung ist ein Verfahren, bei dem bestimmtes antigenes Material in den Körper in Form eines Impfstoffes injiziert wird. Das Ziel der Impfung ist es, eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen. Impfungen gelten als die effektivste und kostengünstigste Methode, um das Auftreten und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Der Impfstoff kann lebende, aber abgeschwächte pathogene Bakterien oder Viren, tote oder inaktivierte Krankheitserreger oder nur isolierte spezifische Proteine der jeweiligen Krankheitserreger enthalten. Das Wort „Impfung“ wurde erstmals im Jahre 1796 von Edward Jenner verwendet. Die Impfung (vom Lateinischen „vacca“ = Kuh) erhielt diese Bezeichnung, weil die ersten Impfstoffe aus einem harmlosen Virus der Kuh-„Masern“ hergestellt wurden, auf deren Grundlage sich eine gewisse Immunität gegen ansteckende und tödliche Krankheiten wie Pocken entwickeln konnte.
Pocken waren die erste Krankheit, die Menschen durch Impfungen zu verhindern versuchten. Im Allgemeinen handelt es sich um die künstliche Schaffung einer Immunität zum Schutz vor einer bestimmten Infektionskrankheit, die durch die Auslösung einer Immunreaktion durch die Einnahme eines bestimmten Immunogenes erreicht wird. Die meisten Impfstoffe werden durch subkutane Injektion verabreicht, beziehungsweise wird eine wässrige Lösung in die Subkutis (Unterhaut) gespritzt, da sie (bei oraler Verabreichung) selten gut genug im Darm resorbiert werden. Einige andere, wie geschwächte Polio-Keime, einige Typen von Typhus und Cholera werden oral verabreicht, da diese im Darm besser resorbiert werden.
ZWEITENS: DIE ISLAMISCHE EINSTELLUNG ZUR SUCHE NACH MEDIZIN BZW. HEILUNG UND BEHANDLUNG
Islamische Gelehrte sind geteilter Meinung, wenn es um die Suche nach Medizin und Heilung geht:
ERSTE MEINUNG: Die Suche nach Medizin und Heilung ist erlaubt (ar. Mubah) und dies ist die Meinung der meisten islamischen Gelehrten (ar. Dschumhur) von Hanafi [1], Maliki [2] und Hanabil [3]. Sie stützten ihre Position auf die folgenden Beweise:
- Es wird von Abu Hurayrah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte, der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Allah hat keine Krankheit hinabgesandt außer, dass er auch die Heilung für diese Krankheit hinabgesandt hat.“ (Bukhari, Nr. 5678)
- Es wird von Jabir, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte, der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Es gibt ein Heilmittel für jede Krankheit. Also wenn ein angemessenes Heilmittel für die Krankheit verwendet wird, wird die kranke Person mit Allahs Erlaubnis geheilt.“ (Muslim, Nr. 2204).
- Von Abu Hurayrah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert, dass er sagte, der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Im Schwarzkümmel (Körner) ist das Heilmittel für jede Krankheit außer den Tod.“ (Bukhari, Nr. 5688 und Muslim, Nr. 2215).
- Usama Ibn Shurayq, möge Allah mit ihm zufrieden sein, erzählt, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Heilt euch, denn Allah hat keine Krankheit gegeben, außer dass er dafür auch die Heilung gegeben hat, außer für den Tod.“ (Abu Dawud, Nr. 3855; Tirmidhi, Nr. 2038).
In den obigen Hadithen wird die Verwendung von Heilmitteln und medizinischer Behandlung erläutert, wodurch die Zulässigkeit dieser evident wird.
ZWEITE MEINUNG: Die Suche nach Medizin und Heilung ist lobenswert (ar. Mustehabb) und empfehlenswert, und dies ist die Meinung der Shafi’i Madhhab [4] sowie einer großen Anzahl der Salafi Gelehrten (Vorgänger) und der meisten der Khalef-Gelehrten (späteren Generationen) [5], und dieser Ansicht ist auch Ibn Baz [6], möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken. Sie stützten ihre Position auf die folgenden Beweise:
- Usama Ibn Shurayq, möge Allah mit ihm zufrieden sein, erzählt, dass die Araber (Beduinen) kamen und den Gesandten Allahs ﷺ fragten, ob sie behandelt werden sollten, so sagte der Prophet ﷺ: „Behandle dich selbst, denn in der Tat hat Allah der Allmächtige keine Krankheit verursacht, ohne sie zu heilen, außer einer, und das ist das Alter.“ (Abu Dawud, Nr. 3855; Tirmidhi, Nr. 2038).
- Als der Prophet ﷺ nach Ruqyah und der Lehre der Ruqyah gefragt wurde, sagte Er: „Wer von euch seinem Bruder nützen kann, der soll es tun!“ (Muslim Nr. 4/1726).
- Von Abu Sa’id Al-Khudri, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert, dass ein Mann zum Propheten ﷺ kam und sagte: „Mein Bruder klagt über meinen Magen“ Der Prophet ﷺ sagte zu ihm: „Gebe ihm Honig (zu trinken).“ Der Mann ging, kehrte aber alsbald zurück und sagte: „Ich habe ihm zu trinken gegeben, aber es hat ihm nicht geholfen.“ Eine andere Überlieferung besagt: „Nur seine Krankheit verschlimmerte sich.“ So kam er zwei oder dreimal und jedes Mal sagte ihm der Prophet: „Gebe ihm Honig zu trinken! Das dritte oder vierte Mal sagte er zu ihm: „Allah hat die Wahrheit gesagt und der Bauch deines Bruders hat gelogen.“ Also tränkte Er ihn wieder mit Honig und er wurde geheilt.“ (Bukhari Nr. 5716 und Muslim 2217).
Aus den zitierten Hadithen geht hervor, dass der Gesandte Allahs ﷺ empfahl und gar befahl Medizin einzunehmen und sich selbst behandelte. Dies suggeriert einen ausgesprochenen Vorzug dieser Tat.
Islamische Juristen haben die Regelung der Behandlung diskutiert und unterschiedliche Meinungen dazu geäußert, wobei es vorzuziehen ist, dass die Regelung je nach Zustand des Patienten unterschiedlich ist.
Das Islamische Rechtskollegium (Majmai-l-Fikhi-Islami) hat eine Schlussfolgerung herausgegeben, in der ausführlich erklärt wird, wann eine Behandlung obligatorisch und wann nur zulässig oder lobenswert ist.
Die Schlussfolgerung lautet: „Heilung ist vorgeschrieben, weil sie im Koran, den Worten und Taten des Gesandten Allahs ﷺ angegeben ist, und aufgrund des Nutzens, der durch die Rettung von Leben gewonnen wird, was eines der hohen Ziele der Scharia ist. Die Behandlungsordnung selbst unterscheidet sich je nach Zustand und den Umständen. Somit ist eine Behandlung obligatorisch für diejenigen, die durch den Abbruch der Behandlung ihr Leben gefährden oder riskieren, einen Teil des Körpers oder seiner Funktion zu verlieren oder die Krankheit auf andere zu übertragen. Eine Behandlung ist lobenswert, wenn das Beenden der Behandlung zu einer Schwächung des Körpers führt, aber nicht so sehr wie das, was im vorherigen Fall erwähnt wurde. Es ist zulässig, wenn keiner der beiden zuvor erwähnten Zuständen zutrifft. Es ist verboten, wenn zu befürchten ist, dass es eine ernstere Krankheit verursacht als jene, die man versucht zu behandeln.“