Eine der größten modernen Unsicherheiten für Muslime, die im Westen leben, ist die Frage, wie sie mit dem Fleisch umgehen sollen, welches in Supermärkten, Metzgereien, Restaurants und vielen anderen Orten angeboten wird. Auf den ersten Blick scheint diese Frage einfach zu beantworten zu sein. Doch sobald man sie genauer betrachtet, zeigt sich, dass es sich um ein vielschichtiges Thema handelt, in dem sich Glaubensgrundsätze, Fiqh-basierte Regeln, die Realität der westlichen Fleischindustrie und die praktischen Erfahrungen der Muslime miteinander vermischen. Deshalb ist es notwendig, dieses Thema Schritt für Schritt und logisch zusammenhängend zu betrachten, denn jede Überlegung baut auf der vorherigen auf.
Ein zentraler Ausgangspunkt ist die Frage, was „erlaubtes Fleisch der Schriftbesitzer“ überhaupt bedeutet. Der Qur’an spricht eindeutig über die grundsätzliche Erlaubnis ihrer Speisen, wenn er sagt:
„Heute sind euch alle guten Speisen erlaubt; und erlaubt ist euch die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist.“
(Sure al-Ma’ida, 5)
Trotz dieser klaren Aussage haben die klassischen Gelehrten diese Erlaubnis niemals uneingeschränkt verstanden. Sie waren sich einig, dass sich diese Erlaubnis nicht auf jedes Lebensmittel der Schriftbesitzer bezieht, sondern speziell auf ihr geschlachtetes Fleisch und selbst dieses ist nur dann erlaubt, wenn das Schlachten nach einer religiös anerkannten Weise erfolgt und von einer Person vorgenommen wird, die sich tatsächlich zu der Offenbarung bekennt.
Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein) drückt dies präzise aus:
„Wenn ein Schriftbesitzer schlachtet, dann ist es erlaubt (zu essen).“
(Tafsir Tabari, 10/441)
Diese Aussage zeigt deutlich, dass es nicht um Nationalität, Kultur oder eine persönliche Selbstbezeichnung wie „Christ“ oder „Jude“ geht. Entscheidend ist allein die Handlung des Schlachtens und der Glaube desjenigen, der sie ausführt. Die Scharia erlaubt nicht generell die gesamte Nahrung der Ahlu-l-Kitab, sondern ausschließlich ihr korrekt geschlachtetes Fleisch und das nur, wenn der Schlachtende tatsächlich gläubig ist und sich der Offenbarung verpflichtet fühlt. Diese Grundlage ist entscheidend, denn ohne dieses Verständnis lässt sich die heutige Realität nicht richtig einordnen.
Hier beginnt das eigentliche Problem in der westlichen Realität: Es ist nicht korrekt, pauschal jeden Europäer als Angehörigen der Ahlu-l-Kitab zu betrachten. Der Status als Schriftbesitzer bezieht sich im Islam ausschließlich auf Menschen, die sich zur Offenbarung bekennen und an sie glauben, selbst wenn diese verändert wurde. Moderne statistische Erhebungen zeigen jedoch ein anderes Bild. Daten europäischer Institutionen wie Eurostat, Gallup oder Pew Research bestätigen Jahr für Jahr, dass ein immer größerer Teil der europäischen Bevölkerung keinerlei religiöse Bindung besitzt. In Ländern wie Tschechien, Estland oder Schweden liegt der Anteil der atheistischen oder nicht-religiösen Bevölkerung bei über 70 %. In Frankreich und Deutschland sind es etwa 40–50 % und in Großbritannien identifiziert sich bereits weniger als die Hälfte der Jugendlichen mit einer Religion. Dies ist keine Randentwicklung, sondern eine tiefgreifende Veränderung der gesellschaftlichen Struktur Europas.
Aus diesem Grund betonen wichtige zeitgenössische Gelehrte wie Sheikh Ibn Uthaymin und Sheikh al-Fawzan, dass der heutige Kontext nicht ignoriert werden darf. Für sie ist klar, dass der Status als Schriftbesitzer ausschließlich für jene gilt, die tatsächlich an eine Offenbarung glauben und sie befolgen. Wer dies nicht tut (beispielsweise ein Atheist) fällt nicht unter dieses Urteil.
Sheikh Ibn Uthaymin sagte hierzu:
„Das Urteil über Fleisch hängt vom Gläubigen ab, der schlachtet. Wenn der Schlachter Atheist, Kommunist oder Leugner der Offenbarung ist, ist sein Schlachten verboten (haram) – auch wenn dies im Land der Christen geschieht.“
(Ash-Sharh al-Mumti‘, 15/39)
Auch Sheikh Salih al-Fawzan betont:
„Wenn eine Person nicht an Allahs Buch glaubt und sich nicht zur Offenbarung bekennt, ist sie kein Schriftbesitzer – auch wenn sie in einem christlichen Land lebt. Für sie gelten die Urteile der Götzendiener.“
(Al-Muntaqa min al-Fatawa, 5/188)
Moderne Gelehrte sind sich darin einig, dass nicht der Status eines Landes darüber entscheidet, ob Fleisch erlaubt ist, sondern allein die Person, die den Schlachtvorgang ausführt. Wenn also die Person, die im Schlachthof tötet, überhaupt kein Schriftbesitzer ist, gibt es keine Grundlage, das Fleisch zu erlauben. Damit entsteht der erste große Zweifel: Wer sind eigentlich die Menschen, die in europäischen Schlachthöfen Tiere töten? Und wird im Westen überhaupt im islamischen Sinne „geschlachtet“?
Während klassische Gelehrte vom rituellen Schlachten sprechen, ist die Realität der modernen Industrie grundlegend anders. In den meisten westlichen Schlachthöfen wird das Tier nicht geschlachtet, sondern durch verschiedene Methoden getötet: Elektroschock, Bolzenschuss in das Gehirn („stunning“), Gaskammern für Geflügel oder mechanisches Genickbrechen bei industrieller Geflügelproduktion. Diese Methoden sind nicht nebensächliche Details, sondern stehen im Zentrum der islamischen Beurteilung. Denn in der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird dem Tier erst nach dem Tod der Hals aufgeschnitten, nicht um zu schlachten, sondern um Blut abzulassen und den Körper für die Verarbeitung vorzubereiten. Nach der Scharia ist dies jedoch kein Schlachten, sondern das Tier gilt als Aas.
Allah sagt im Qur’an unmissverständlich:
„Verboten ist euch: das von selbst verendete Tier, das durch Schlag oder Stoß oder Sturz oder Horn getötet wurde.“
(Sure al-Ma’ida, 5)
Genau diese Form des Tötens findet in den westlichen Industrien statt. Die Scharia verlangt jedoch eindeutig, dass ein Tier richtig geschlachtet wird: Der Schlachter muss Muslim oder Schriftbesitzer sein, der Schlachtvorgang muss mit einem Messer erfolgen, wobei Luftröhre und Speiseröhre durchtrennt werden, und das Tier muss zu diesem Zeitpunkt noch leben. Ein Tier, das durch Strom, Bolzenschuss, Ersticken oder Schlag bereits tot ist, kann nie durch das spätere Durchtrennen des Halses zu einem halal-geschlachteten Tier werden. Selbst, wenn der Schlachter ein gläubiger Christ wäre, bliebe immer noch die grundsätzliche Frage: Handelt es sich überhaupt um Schlachten oder um Töten?
Sheikh Ibn Baz sagte dazu:
„Wenn der Strom das Tier vor dem Schlachten tötet, ist es Aas – haram –, auch wenn später jemand den Hals durchschneidet.“
(Fatawa Ibn Baz, 23/47)
Sheikh Ibn Jibrin formulierte ähnlich klar:
„Fleisch aus dem Westen ist größtenteils Aas, weil die Tiere vor dem Schlachten getötet werden.“
(Fatawa Ibn Jibrin, 3/220)
Und Sheikh al-Albani betonte:
„Das Problem mit dem Fleisch aus Europa liegt nicht in ihrer Bezeichnung (Christen/Atheisten), sondern darin, dass sie Tiere töten und nicht schlachten.“
(Silsilat-ul-Huda wa-n-Nur)
Das grundlegende Problem ist also nicht nur die Frage, wer schlachtet, sondern ob überhaupt geschlachtet wird.
Neben den industriellen Methoden stellt sich die Frage nach Halal-Zertifikaten. Viele Muslime verlassen sich im Westen auf Siegel, obwohl die Realität zeigt, dass diese Zertifikate häufig nicht mehr als ein Stück Papier sind, das ohne echte Kontrolle vergeben wird. Zahlreiche Unternehmen, die Halal-Siegel tragen, produzieren gleichzeitig Schweinefleisch oder beschäftigen „muslimische Schlachter“ nur formal- unabhängig davon, ob diese beten, fasten oder die Regeln des Schlachtens kennen.
Sheikh Ibn Baz sagte hierzu:
„Wenn ein Zertifikat nur formal ausgestellt wird, ohne Kontrolle, hat es keinen Wert.“
(Fatawa Ibn Baz, 6/354)
Sheikh Ibn Uthaymin ergänzte:
„Zertifikate in ungläubigen Ländern haben keine Gewichtung, wenn man den Zustand des Aufsehers und die Art des Schlachtens nicht kennt.“
(Nur ‘ala ad-Darb)
Die Ständige Fatwa-Kommission Saudi-Arabiens erklärt klar:
„Erlaubnis kann nur bestätigt werden, wenn die zertifizierende Stelle eine echte Kontrolle über den Prozess hat.“
(Lajna Da’ima, 22/310)
Doch die Realität im Westen widerspricht diesem Ideal vollständig. Der gesamte Fleischsektor ist industrialisiert, viele Zertifizierungsstellen verkaufen nur ein Logo und die tatsächlichen Vorgänge im Schlachthof stimmen nicht mit islamischen Standards überein. Die Frage lautet daher nicht, ob ein Zertifikat existiert, sondern ob der Schlachtprozess überhaupt der Scharia entspricht. Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Nein.
Selbst in Ländern, in denen ein erheblicher Anteil der Bevölkerung Muslime sind, besteht ein weiteres Problem: die sogenannten „muslimischen“ Schlachter. Viele dieser Arbeiter beten nicht, fasten nicht und kennen die Regeln des Schlachtens nicht. Nach der Mehrheit der Gelehrten ist das Schlachten solcher Personen ungültig, selbst wenn sie die Basmalah aussprechen.
Damit stellt sich eine weitere Frage: Wer überwacht den Prozess? Aus islamischer Sicht genügt nicht einfach eine Behauptung wie „Bei mir ist alles halal“. Die Scharia basiert nicht auf blindem Vertrauen, sondern auf Zuverlässigkeit. Derjenige, dem man vertraut, muss bekannt sein für sein Gebet, seine Gottesfurcht, sein Wissen über die Regeln des Schlachtens, eine transparente Herkunft des Fleisches und dafür, keinen finanziellen Vorteil durch falsche Angaben zu haben. Fehlt einer dieser Punkte, ist seine Aussage „Es ist halal“ nicht ausreichend.
Sheikh Ibn Uthaymin sagte:
„Wenn bekannt ist, dass an einem Ort nicht richtig geschlachtet wird, reicht die Aussage ‚es ist halal‘ nicht aus, denn sie gehört zum Bereich des Zweifels – und Nahrung wird nicht auf Grundlage von Zweifel genommen.“
(Ash-Sharh al-Mumti‘, 15/39)
Natürlich gibt es korrekte Betriebe, aber sie stellen eine deutliche Minderheit dar.
Ein häufiges Argument lautet, dass Ibn Uthaymin erklärt habe, dass man nicht übertreiben solle, wenn man Zweifel hat, ob ein Tier mit Basmalah geschlachtet wurde. Dieses Argument greift jedoch nur, wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass halal geschlachtet wurde – wie in Ländern mit strikter islamischer Aufsicht oder in stark religiösen Gemeinschaften. Es gilt nicht für Länder, in denen nicht geschlachtet, sondern getötet wird.
Der Hadith, in dem der Prophet ﷺ sagt, dass man den Namen Allahs beim Essen sprechen soll, bezieht sich auf solche Situationen, in denen der Schlachtprozess an sich korrekt ist, aber Zweifel über einzelne Details bestehen. Wer Fiqh studiert hat, kennt den klaren Unterschied zwischen dem korrekten Schlachten selbst und dem Aussprechen der Basmalah — zwei völlig verschiedene rechtliche Themen.
Schlussfolgerung
Wenn man alle Aspekte zusammennimmt: die demografische Realität Europas, die industrielle Tötung von Tieren, das weitgehende Fehlen echter Schriftbesitzer, die Tatsache, dass kaum geschlachtet wird, die Unzuverlässigkeit vieler Zertifikate, die fragliche religiöse Praxis vieler Arbeiter, fehlende islamische Kontrollinstanzen und die Abhängigkeit von industriellen Lieferketten, bleibt kein Raum für optimistische Einschätzungen.
Dieser Schluss ist nicht emotional, sondern eine nüchterne Analyse der Realität.
Für Muslime im Westen bleibt deshalb der sicherste Weg:
Eigenes Schlachten in erlaubten Schlachthöfen oder Fleisch von eindeutig überprüfbaren, muslimisch kontrollierten Schlachtungen.
Alles andere bleibt im Bereich ernsthaften Zweifels.
Allahu Te´ala Ealem
Team Mishkat


