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Die Ausflüsse der Frauen (Teil 2)

Antwort auf die Fragestellung, ob das Austreten von natürlichen Sekreten aus dem weiblichen Geschlechtsteil den Wudu (Gebetswaschung) annulliert oder nicht

Man muss darauf aufmerksam machen, dass die Meinung derjenigen, die sagen: „Alles was aus den zwei Geschlechtsteilen rauskommt, bricht den Wudhu (Gebetswaschung)“ nicht etwas ist, was der Prophet ﷺ gesagt hat. Ebenso ist diesbezüglich kein Idschma‘ (Konsens der Gelehrten) vorhanden. Diese Aussage wurde aus einer Zahl von Beweisen entnommen, die aufzeigen, dass vieles von dem, was aus den zwei Geschlechtsöffnungen (vorne und hinten) austritt, den Wudhu annulliert.

Zudem wird der Urin z.B. in den Texten des Propheten ﷺ als Wudhu-brechend überliefert. Dasselbe gilt für den Stuhlgang, das „Wind lassen“, das Blut der Monatsperiode einer Frau, dem Wochenbett, dem Menijj (Sperma), dem Medhi (Lusttropfen) etc.

Jedes dieser erwähnten Sachen bricht die Gebetswaschung nur, weil es einen direkten und expliziten Beweis dafür gibt. Wenn es also keinen Beweis aus dem Qur’an oder der Sunnah dafür gibt, dass eine Sache die Gebetswaschung bricht, so ist das Innehalten besser und sicherer als einen Hukm (Urteil) zu erteilen.

Eine weitere interessante Sache ist, dass es einige Ausflüsse gibt, die die Gebetswaschung nicht zunichte machen, auch mit der Tatsache, dass sie aus dem Geschlechtsteil austreten, wie z.B. das Blut der Istihadha! (Dieses Thema, Hajdh/Monatsblutung, Nifas [Wochenbett], Istihadha etc. wird in weiteren Teilen dieser Abhandlung erwähnt, in sha Allah!)

Das letzte Argument, welches hier angeführt werden soll, ist, dass die Frauen zur Zeit des Propheten ﷺ denselben Ausfluss hatten, wie die Frauen heute und dass wenn dieser den Wudhu (Gebetswaschung) gebrochen hätte, dies seitens des Propheten ﷺ erwähnt worden wäre bzw. hätte uns seine Überlieferung diesbezüglich erreicht, so wie im Falle des Urins etc.., was im Fall des „weiblicher normaler Ausfluss“ jedoch nicht erfolgt ist.

Da also der Prophet ﷺ den Frauen nicht befahl, ihren Wudhu zu erneuern, wenn weißer normaler vaginaler Ausfluss ausgetreten ist, so sollten wir ebenso nicht den Frauen unserer Ummah etwas aufzwingen, was mit einer großen Erschwernis für sie einhergeht, denn bei den meisten bzw. vielen Frauen ist der Ausfluss konstant, manchmal mehr, manchmal weniger.
Wenn jetzt aber jemand sagt: „Wir sagen ihr sie soll ihren Wudhu erneuern, um sicher zu gehen“ so antworten ich: „Die Frau kann auf Nummer sicher gehen, wenn sie sich so besser fühlt bzw. auf der sicheren Seite fühlt, jedoch zwingen wir der islamischen Ummah (den Frauen der Ummah) nicht etwas auf, was nicht vom Propheten ﷺ verordnet wurde.“

Auf Argumente wie: „Scheikh so und so sagte aber das Gegenteil“ dann antworten wir darauf: „Scheikhibn Uthaimeen z.B. war der Meinung, dass der Ausfluss einer Frau najis ist und den Wudhu bricht. Er hat z.B. in seinem Buch „Fatawa der Frau“ in der Fatwa, die diese Thematik behandelt, keine Beweise gebracht, weder aus dem Qur’an noch aus der Sunnah des Propheten ﷺ und von jedem nimmt man (Fatawa) an und lehnt (Fatawa) ab, außer vom Propheten ﷺ.

Schlussfolgerung:

  1. Die Feuchtigkeit bzw. der natürliche weiße Ausfluss des weiblichen Geschlechtsteils ist sauber und muss demnach nicht abgewaschen bzw. von der Kleidung abgewaschen oder entfernt werden.
  2. Wenn diese Feuchtigkeit oder der weiße Ausfluss des weiblichen Geschlechtsteils austritt, bricht dies nicht ihren Wudhu (Gebetswaschung).

Einige zusätzliche Antworten auf Fragen, die oft gestellt wurden:

1. Wenn eine Frau Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann hatte, fließt sein Sperma oft noch sehr lange danach aus ihrem Geschlechtsteil, sogar wenn sie schon den Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen hat. Muss sie dann nochmal Ghusul nehmen, wenn es dann nicht mehr austritt?

  1. Ibn Hazm sagte (el-muhla [6/2]): „Wenn mit der Frau Geschlechtsverkehr vollzogen wurde, sie Ghusl vollzogen hat und danach etwas vom Wasser des Mannes (damit ist sein Sperma gemeint) austritt, so muss sie nichts machen, weder sich waschen noch die Gebetswaschung (neu) durchführen…“
  2. Isa ibn Yunus überliefert von Eusa’i über Zuhri, dass er über die Frau und den Mann, wenn etwas aus ihren Geschlechtsteilen austritt, nachdem sie Ghusl genommen haben (sich ganzkörperlich gewaschen haben) sagte; sie waschen ihre Geschlechtsteile und nehmen die Gebetswaschung (neu).

Somit ist es keine Pflicht für die Frau sich zu waschen, noch ihr Wudhu zu erneuern, jedoch wäre es nach einigen Gelehrten zu empfehlen.

2. Wenn eine Frau in einem Traum davon geträumt hat, dass sie Geschlechtsverkehr hatte oder allgemein einen Traum hatte, in dem sie den Höhepunkt erlebt hat, muss sie dann die Ganzkörperwaschung durchführen?

  1. Ummu Selemeh, die Mutter der Gläubigen sagte: Die Mutter von Umm Sulejm die Frau von Ebi Talha kam zum Propheten und sagte: „Oh Gesandter Allah’s, wahrlich, Allah schämt sich nicht vor der Wahrheit, muss die Frau sich waschen (Ghusl nehmen) wenn sie vom Geschlechtsverkehr geträumt hat?“ Er sagte: „Ja, wenn sie das Wasser gesehen hat.“ (Bukhari, Nr. 282).
  2. Wenn also eine Frau ihr Sperma gesehen hat (siehe Punkt über Sperma [el- Menijj]), nachdem sie solch einen Traum hatte, muss sie Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollziehen, wenn nicht – wenn sie kein Sperma entdeckt hat,- dann nicht!

3. Wenn eine Frau stillt und die Milch an die Kleidung berührt, muss sie diese Kleidung waschen?

  1. Die Muttermilch ist rein und muss nicht gewaschen werden. Imam Ibn Scheibeh sagte im Musannef (172/1): Malik ibn Ismail erzählte uns, dass Dschafer el-Ahmer von Mughireh von Ibrahim überbrachte, dass er (Ibrahim) sagte: „Es ist kein Problem, wenn die Milch einer Frau auf ihr Kleid/Kleidungsstück kommt.“